Archiv für die Kategorie „Politik“

Durch neue EU-Richtlinien werden teilweise Gesetzte geändert, die erst vor wenigen Jahren neu eingeführt wurden. Das mag manchmal keinen interessieren. Wen nes Geld kostet aber schon. Und das ist beim Thema Kleinkläranlage der Fall.

Vor einigen Jahren gab es eine Gesetzesänderung. Wer auf seinem bewohnten Grundstück keinen Anschluss an die öffentliche Knalisation hat, hatte bis dahin eine Klärgrube. Eine Art Sammelbehälter, welcher mehrmals im Jahr entleert und abgefahren wurde. Dann kam die Vorschrift, dass man eine eigene Kläranlage haben muss, also selber vor Ort das Abwasser klären muss. Viele Eigenheimbesitzer bauten damals für tausende von D-Mark eine solche Anlage ein.

Bagger baut Kläranlage ein
Ein Bagger baut eine Kleinkläranlage ein.

Jetzt, wenige Jahre später, gilt EU-Recht, genauer gesagt ab 2015, denn bis dahin muss jeder Hausbesitzer, ohne öffentliche Kanalisation, eine Kleinkläranlage nach modernen Regeln besitzen. Im Regelfall bedeutet das, dass die gleichen Kosten nun noch einmal anfallen.

Und mit dem Geld (eine Kleinkläranlage kostet mehrere tausend Euro) allein ist es nicht getan. Es sind auch erhebliche Folgekosten, die anfallen, denn eine Kleinkläranlage muss in regelmäßigen Abständen von einem zertifizierten Fachmann gewartet werden. Solch Wartung einer Kleinkläranlage kostet je nach Ort und Gegebenheiten der Anlage und des Standortes der Wartungsfirma zwischen fünfzig und einhundertfünfzig Euro. Dieser Betrag addiert sich also noch zu den Anschaffungskosten der Kleinkläranlage hinzu.

Außerdem wird beim Einbau der Kleinkläranlge der Garten erheblich in Mitleidenschaft gezogen. Meist rückt ein großer Bagger an, der schon auf dem Weg zum Einbauort quer durch den Garten eine Spur der Verwüstung hinterlässt, um dann vor Ort ein großes Loch auszuheben und seitlich dazu den Bodenaushub zwischenzulagern. Hinterher will also der gesamte Garten repariert oder gar ganz neu angelegt werden.

Die Frage ist also, ob solch politische Änderungen wirklich immer sein müssen. Denn eine Kleinkläranlage, die vor zehn Jahren eingebaut wurde, tut doch sicher noch ihren Dienst, oder?

Jeden Tag erlebe ich es wieder und wieder. Eine zweispurige Richtungsfahrbahn verengt sich auf eine Spur, sei es wegen einer Baustelle oder einfach dauerhaft.

Die Mehrheit der Autofahrer scheint noch nie etwas vom Einfädeln im Reissverschlussverfahren gehört zu haben. Bereits mehrere hundert Meter vor der Verengung der Straße wird geblinkt und versucht, auf die weiterführende Spur zu wechseln. Manch einer bleibt sogar panisch stehen bis ihn jemand rein lässt. Offenbar hat man Angst, am Ende der Spur stehen zu bleiben und nicht mehr Wechseln zu können.

Dabei entstehen unnötige Staus. Die Rechtslage ist eindeutig geregelt. Die Fahrspur ist bis zum Ende auszunutzen. Es ist also richtig, bis an das Hindernis oder die Verengung der Straße heran zu fahren. An der Stelle der Fahrbahnverengung soll jedes Fahrzeug auf der Hauptspur jeweils ein Fahrzeug von der endenden Spur vorlassen. Das ist das sogenannte Reissverschlussverfahren.

Leider sind es nicht nur die Autofahrer der endenden Spur, die einen Fehler machen indem sie viel zu früh die Spur wechseln wollen. Manch ein Fahrer auf der Hauptspur hat ebenfalls noch nie etwas vom Einfädeln im Reissverschlussverfahren gehört und lässt einfach niemanden vor.

Mein Signalruf an dieser Stelle geht an die Verkehrspolitik:

Betreibt mehr Aufklärung zum Thema Einfädeln im Reissverschlussverfahren und wir werden weniger Staus haben!

Euer Sig Nalruf

Das Drama von Winnenden ist vielen noch in Erinnerung. Ein Schüler hatte die Schule gestürmt und schwer bewaffnet Schlimmes angerichtet. Im Februar 2010 gab es erneut einen Fall wo ein Schüler einen Lehrer erstochen hat. In der Zwischenzeit gab es leider weitere vergleichbare Fälle.

Jedesmal nach einer solchen Tat schreien alle auf. Egal ob Politiker, Zeitungen oder Bürger – der Ruf nach mehr Sicherheit ertönt laut. Wenige Tage später spricht kaum noch jemand davon – bis zur nächsten Tat an einer Schule.

Es ist schwer, eine Schule vor solchen Taten zu schützen. Eventuell ist es sogar unmöglich. Selbst wenn es Zugangskontrollen wie an Flughäfen geben würde, potentielle Täter würden einen Weg finden, ihre Waffen in die Schulen zu bringen. Davon einmal abgesehen, lässt sich eine solche Kontrolle weder finanzieren noch praktizieren.

Bei den meisten der bisherigen solcher Taten in Schulen fällt eins auf: Es dauert zu lange bis die Polizei alarmiert wird. Der Grund ist naheliegend. Jüngere Kinder haben kein Handy, ältere Schüler und Lehrer haben ihr Handy im Unterricht ausgeschaltet und in der Tasche verstaut. Bis ein Handy aus der Tasche gekramt ist und dann eingeschaltet ist und auch noch ein Netz gefunden hat, vergeht wertvolle Zeit. Davon abgesehen ist schwer zu sagen, wie ein Täter reagiert wenn er bemerkt, dass jemand sein Telefon nutzen will, um die Polizei anzurufen. Vermutlich wird sich die Situation verschärfen und der Anrufer wird angegriffen.

Eine realistische und finanzierbare Lösung wäre eine halbautomatische Alarmierungseinrichtung. Dabei ist jeder Raum mit einem Überfall-Schalter ausgestattet. Ob der Schalter nun hinter einer dünnen, eindrückbaren Scheibe an der Wand ist, analog zu einem Feuermelder, oder ob er verdeckt unter dem Lehrertisch montiert ist, ähnlich wie ein Alarmtaster in einer Bank, sei dahingestellt.

Der Alarm müsste bei einer ständig besetzten Notrufleitstelle auflaufen, welche die Polizei alarmiert. Diese Vorgehensweise ist bei Banken und anderen sicherheitsintensiven Objekten schon heute gebräuchlich.

Da die meisten Schulen ohnehin schon mit einer Einbruchmeldeanlage ausgerüstet sind, ist die Investition überschaubar. Die meisten solcher Alarmanlagen sind mit einem Überfall-Taster und einem Wählgerät erweiterbar. Die einmalige Investition wird im vierstelligen Bereich liegen. Die Folgekosten für Wartung und Aufschaltung dürften sich monatlich im niedrig zweistelligen Bereich belaufen.

Eine Fortsetzung dieser Idee wäre ein sogenannter Tot-Mann-Warner.
Der Lehrer meldet sich mit einem Chip im Klassenraum an. Von diesem Moment an muss er in vorgegebenen Zeitabständen (meist etwa 5 Minuten) einmal durch Knopfdruck bestätigen, dass alles in Ordnung ist. Bleibt eine Bestätigung aus, wird Alarm ausgelöst.

Mein Signalruf lautet: Überfall-Taster an Schulen – eine Investition in die Sicherheit unserer Kinder.

Euer Sig Nalruf

 

 

Der Staat bejammert müde seine Finanzlöcher und fehlende Einnahmequellen.

Darum wundert es umso mehr, dass bisher niemand auf die Idee kam, den Deutschen für sein Liebstes – das Kraftfahrzeug – noch mehr als bisher, zur Kasse zu bitten.
 
Neben Kraftfahrzeug- und Mineralölsteuer nämlich bietet sich noch etwas Wesentliches, wofür viele Fahrzeughalter ganz bestimmt freiwillig und gern mehr Geld ausgeben würden. 

Die Rede ist von einem individuellen Kennzeichen.

Bis heute gilt in Deutschland, dass ein Autokennzeichen mit dem Kürzel des zuständigen Landkreises oder der kreisfreien Stadt beginnt. Wer Beispielsweise in Hamburg wohnt hat ein Auto mit dem Kennzeichen HH am Anfang, In München ist es ein M, in Cuxhaven ein CUX, usw.
 
Würden nun die Autokennzeichen individuell und frei gestaltbar sein, so wären sicher sehr viele Leute bereit, hierfür ein nicht unerhebliches Sümmchen zu bezahlen. Herrn Meyer würde es sicher gefallen, wenn er statt CUX-ZZ 5836 (ausgedachtes Beispiel) das Kennzeichen MEYER, MEYER-CUX, CUX-MEYER oder etwas in der Art hätte.
 
Große Unternehmen würden sich vermutlich den Prestigewert des Firmennamens leisten. Warum nicht soll beispielsweise der Vorstandsvorsitzende der Allianz das Kennzeichen ALLIANZ 1 am Dienstwagen haben, wenn er denn entsprechend dafür bezahlen würde? 

Ein völlig neuer Markt könnte entstehen

Die Bundesregierung könnte Lizenzen zur Vergabe freier Kennzeichen versteigern. Für mein Beispiel mit CUX-MEYER könnte dieses Lizenzrecht bei den einzelnen Kommunen liegen. Somit würden sowohl Bund oder Länder als auch Landkreise ganz erhebliche Einnahmen erzielen. Selbstverständlich sollten diese freien Kennzeichen kein Muss sein sondern freiwillig gegen Entgeld zusätzlich zu den bisherigen Kennzeichen angeboten werden.
 
Das System könnte analog zur Vergabe von Internetadressen, sogenannten Domains, funktionieren. Eine zentrale Vergabestelle macht ihrerseits Verträge mit einzelnen Registraren. Das können die Zulassungsstellen sein oder auch neu zu schaffende Einrichtungen.
 
Die Kennzeichenrechte müssen handelbar sein. Auf diese Art und Weise wird erreicht, dass sofort und auf einen Schlag viel Geld eingenommen wird. Denn spekulative Händler werden sich alles sichern was Rang und – im wahrsten Sinne des Wortes – Namen hat.
 
Bei späteren Verkäufen der Rechte an einem Kennzeichen, von Händler zu Händler oder auch von Händler an privat, verdient der Fiskus jedes Mal mit indem er Mehrwertsteuer kassiert.
 
Auf die Idee gekommen bin ich durch zwei Faktoren:
  1. Habe ich in Dänemark ein Auto mit dem amtlichen Kennzeichen SHARK (englisch für Hai) gesehen. Der von mir darauf angesprochene Fahrer erklärte mir, dass man in Dänemark solche Kennzeichen bekommen könne.
     
  2. Habe ich mich mit dem Thema Domainhandel auseinandergesetzt. Jede Domain ist einzigartig und existiert auf der Welt nur einmal. Es ist mühelos festzustellen, wem die Domain gehört, was ja bei Autokennzeichen für Behörden wichtig ist. Das System funktioniert einwandfrei und beschert dem Fiskus reichlich Mehrwertsteuer.

Das System könnte also funktionieren.

 
Mein Signalruf lautet an dieser Stelle:
 
Auf, auf liebe Bundesregierung! Legt Euren Experten meine Idee auf den Tisch und lasst sie sie ein wenig ausfeilen. Einfacher kommt Ihr nie an zusätzliche Milliarden, die Euch der Bürger freiwillig gibt! In Zeiten in denen wir sogar das Fleisch online bestellen, müsst auch Ihr innovativer denken lernen!
 
Herzlichst
 
Euer Sig Nalruf